Entstehung der DJK

Die Entwicklung der Deutschen Jugend-Kraft ( DJK ) hat ihren Ausgangspunkt im bayerischen Würzburg. Dort fand am 16. und 17. September 1920 die IX. Generalversammlung der Katholischen- und Jungmännervereinigungen Deutschlands statt, in welcher die Gründung eines Reichsverbandes für Leibesübungen in katholischen Vereinen beschlossen wurde; diesem gab man den Namen Deutsche Jugendkraft ( DJK ). Führende Köpfe dieser Organisation waren Carl Mosterts ( 28.10.1874 – 25.08.1926 ), Ludwig Wolker ( 08.04.1887 – 17.07.1955 ) und Adalbert Probst ( 27.07.1900 – 10.07.1934 ). Die DJK, welche ihren Sitz in Düsseldorf hatte und auch heute noch hat, konnte sich naturgemäß in Gebieten mit katholischer Bevölkerung etablieren: Rheinland, Westfalen, Baden und die Vorderpfalz, Bayern und Hessen. Eine Unterteilung erfolgte in Kreise, Gaue und Bezirke.

 

Bereits vor Gründung der DJK war das Fußballspiel in den katholischen Jünglingsvereinen verbreitet. Diese trugen mindestens seit 1911 Wettspiele im Rundensystem aus.

Das DJK-Gebiet war unterteilt in Kreise, Gaue und Bezirke. Höchste Spielklasse im Gau war die Gauklasse, darunter - in den Bezirken - die A - und B-Klasse. In Letzterer spielten oftmals die zweiten Mannschaften, da sich die Anzahl der Vereine, welche am Spielbetrieb der DJK teilnahmen, in Grenzen hielt.

Waren es im Herbst 1920 gerade mal vier DJK-Kreise - Baden, Bayern, Rhein-Weser und Niederrhein - , so zählte der Verband ein Jahr später bereits elf Kreise. Ende 1925 waren es dann 14 Kreise sowie drei selbständige Gaue mit Kreisrechten: 

1. Baden

2. Bayern

3. Elbe

4. Hessen-Nassau

5. Leine

6. Mittelrhein

7. Niederrhein

8. Oder-Spree

9. Ostmark

10. Pfalz

11. Rhein-Weser

12. Schlesien

13. Württemberg

14. Österreich

15. Ems ( selbst. Gau mit Kreisrechten )

16. Grenzmark ( selbst. Gau mit Kreisrechten )

17. Thüringen ( selbst. Gau mit Kreisrechten )

 

In der Folgezeit hielt man im Wesentlichen an dieser Einteilung fest. Es folgten Änderungen in terminologischer Hinsicht: aus dem Leinekreis wurde 1926 der Kreis Niedersachsen, aus dem Gau Grenzmark wurde der Kreis Grenzmark und der Gau Ems wurde dem Kreis Niedersachsen angegliedert.

 

 

Die Katholische Kirche und die Leibesübungen

Die Einstellung der katholischen Kirche zu den "Leibesübungen" nahm die Freie Sportwoche zum Anlaß, diese in ihrer Ausgabe vom 8. April 1925 einer deutlichen Kritik zu unterziehen. Die Freie Sportwoche war - neben der ATZ - das Zentralorgan des ATSB, das sich vornehmlich der Fußball-Berichterstattung widmete. Und wie die ATZ, so übte auch die Freie Sportwoche heftige Kritik.  Der Spitzenaufsatz enthält u. a. folgende Passagen:

Die katholische Kirche in Deutschland hatte im vergangenen Jahre in Fulda eine Zusammenkunft, in der Stellung zu allen schwebenden Tagesfragen genommen wurde. Unter anderem zu den Leibesübungen. Das verdient auch unsere Beachtung. Denn die katholische Kirche herrscht noch in manchen Gegenden Deutschlands unumschränkt, selbst in unseren Kreisen. Die Konferenz hat auch beschlossen, ihren Einfluß mit aller Macht im Sinne ihrer Beschlüsse auszunutzen.

Jeder Bischof wurde verpflichtet, alle ihm zu Gebote stehenden Mittel für diese Zwecke auszuschöpfen. Wie dies geschieht, zeigen uns die nachfolgend abgedruckten Leitsätze des Hirtenbriefs des Paderborner Bischofs, der am 12. Februar 1925 erlassen wurde:

1. Am Nachmittage eines der ersten Fastensonntage ist die ganze Gemeinde, ausschließlich der Kinder unter 14 Jahren, zur Kirche einzuladen. Zunächst wird durch eine Predigt die notwendige Aufklärung gegeben, und dann werden alle Gemeindemitglieder zur Anerkennung und Befolgung der von den deutschen Bischöfen der Fuldaer Konferenz aufgestellten Leitsätze aufgefordert. Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die Sittlichkeit im allgemeinen und die standesgemäße Keuschheit im besonderen ein wesentlicher Bestandteil der christlichen Religion sei.

Nach der Predigt wird das Allerheiligste ausgesetzt und nach Art der Taufgelübdeerneuerung gibt die Gemeinde das feierliche Versprechen, für den Schutz der christlichen Sittlichkeit im Sinne der bischöflichen Leitsätze mit aller Macht einzutreten.

2. ( ... )

3. Es ist überall von Geistlichkeit und Lehrerschaft dafür Sorge zu tragen, daß a) die Schülerinnen und Schüler der Elementarschulen vor der Schulentlassung und b) die Schülerinnen und Schüler der höheren Schulen vom 14. Jahre an über die Leitsätze in eindringlicher und würdiger Weise belehrt werden.

4. Um die Leitsätze stets allen zum Bewußtsein zu bringen und im Bewußtsein aller lebendig zu erhalten, ist es dringend notwendig, daß sie a) in der Kirche durch die Geistlichen in den Predigten, b) in den Schulen ( Elementar- und höheren Schulen ) durch die Geistlichen, Lehrer und Lehrerinnen, c) in den katholischen Vereinen durch die Vorstände, d) in der breiten Öffentlichkeit durch die katholische Presse wieder und wieder in Erinnerung gebracht bzw. zum Gegenstand eines erläuternden Vortrages gemacht werden.

Ich hege zu dem genannten Personenkreis ( Geistlichkeit, Lehrerschaft, Elternschaft, katholische Vereine, katholische Presse ) von vorneherein das oberhirtliche Vertrauen, daß sie stets freudige und tatkräftige Mitarbeit bei dem dargelegten, eminent wichtigen Werke leisten werden. Da aber aller Segen von oben kommt, laßt uns im frommen Gebet uns vereinigen, damit der Abwehrkampf gegen die modernen heidnischen Sittlichkeitsbegriffe und -anschauungen einen für Kirche und Vaterland in gleichem Maße segensreichen Ausgang nehmen möge.

 

Der Bischof / i. A. Kaspar

 

Aus jeder Zeile leuchtet der rücksichtslose Druck auf alle Gläubigen und auf alle von ihr Abhängigen wie Reichs-, Landes- und Gemeindeabgeordneten, Presse, Geistlichkeit und Lehrerschaft, zur bedingungslosen Durchführung der von der Konferenz aufgestellten Grundsätze. Diese lauten:

1. Das Turnen muß nach Geschlechtern getrennt geschehen und der Turnunterricht muß von Lehrkräften des gleichen Geschlechtes wie der Turnenden erteilt werden. Die Turnkleidung darf das Schamgefühl nicht verletzen. Badeanzug beim Turnunterricht ist für Knaben wie für Mädchen nicht zu dulden. Nacktübungen jeglicher Art sind zu verwerfen ( Anmerkung: als "Nacktübung" galten Turnübungen mit freiem Oberkörper ). Für die Mädchen ist jede Turnkleidung abzulehnen, die die Körperformen aufdringlich betont oder sonst für die weibliche Eigenart unangemessen ist. Mädchenturnen soll nur in Hallen oder auf Plätzen veranstaltet werden, wo die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Sofern dies nicht möglich ist oder wenn eine Turnkleidung nicht beschafft werden kann, muß man sich auf turnerische Übungen beschränken, die im gewöhnlichen Kleid ausführbar sind.

2. Diesselben praktischen Gesichtspunkte gelten in erhöhtem Maße für Baden und Schwimmen. Die Geschlechter sind zu trennen. Das seitens der Schule angeordnete Baden ganzer Schulklassen darf nur von Personen gleichen Geschlechts beaufsichtigt werden. Schauschwimmen von Mädchen und Frauen ist abzulehnen. Bei Strandbädern ( an See oder Fluß ) ist vollständige Trennung der Geschlechter zu fordern und auf getrennte Aus- und Ankleideräume, zu deren Einrichtung die Ortsbehörden anzuhalten sind, sowie auf anständige Badekleidung und auf beständige Aufsicht zu dringen.

3. Auch der Sport muß sich den gezeichneten Grundsätzen einfügen. Er darf daher nicht einseitig Höchstleistungen erstreben und muß alles vermeiden, wodurch Gesundheit, christliche Sitte und Charakter gefährdet werden. Die Erfüllung der religiösen Pflichten, namentlich der Besuch des Sonntagsgottesdienstes, muß unter allen Umständen sichergestellt werden. Vor dem gemeinsamen Wandern von Jungen und Mädchen wird eindringlich gewarnt.

 

Das ganze Mittelalter leuchtet daraus hervor. Der nackte Körper ist unsittlich. Jeder Mensch hat sich seines nackten Körpers zu schämen ! Und wenn er gar einmal einen nackten Körper sieht oder nur Teile desselben, oder die Kleidung nur "die Körperformen aufdringlich betont", dann hat er unbedingt "unsittliche", d. h. schweinische Gedanken zu bekommen. Sonst wäre ja das Verbot sinnlos. Daß das weibliche Geschlecht überhaupt Beine hat ist schon unsittlich - nach solcher Argumentation. Da aber der liebe Gott leider so unsittlich war, die Mädchen auch mit Beinen zu schaffen und alle Menschen ohne Ausnahme nackt auf die Welt bringt, so hat die Kirche die Pflicht, diese unverzeihliche Entgleisung Gottes wenigstens zu korrigieren. Wenn Weiber schon Beine haben, so sind diese so unter den Kleidern zu verstecken, daß man sie möglichst wenig ahnen kann.

Man fasst sich an den Kopf, wie derartiges im 20. Jahrhundert noch möglich ist. Was für Schweine müssen das sein, welche nicht einmal Kinder in Badeanzügen unbefangen sehen können. Man sucht niemanden hinter dem Busch, wenn man selbst dahinter steckt. ( ... )

Freie Sportwoche Nr. 14, 08.04.1925, Seite 129 f.

 

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